Wintergartenanbau

Wenn Sie darüber nachdenken, an Ihrem Eigenheim einen Anbau in Form eines Wintergartens vornehmen zu wollen, denken Sie bitte daran, dass selbst Sie als Eigentümer innerhalb Ihrer eigenen vier Wänden nicht tun und lassen dürfen, was Sie wollen bzw. nicht alles bauen dürfen, was Ihnen gerade so in den Sinn kommt. Sicherlich haben Sie bestimmte Vorstellungen, die Sie auch irgendwie umsetzen können, nur müssen Sie sich vorher eingehend darüber informieren, wie Sie diese Vorstellungen umsetzen können bzw. dürfen, also welche Vorschriften es dafür einzuhalten gilt.

Möchten Sie nur ein Gewächshaus im Garten aufstellen oder ein solches an Ihr Gebäude als so genanntes Anlehnhaus erstellen, ist dies in der Regel genehmigungsfrei. Sobald dieser Baukörper aber mit einer direkten Verbindung zum Wohnbereich ausgestattet wird, ist der genehmigungspflichtig, auch wenn er sich in der Form nicht von Ihrem Gewächshaus unterscheidet. Ein Wintergarten, so wie Sie ihn sich vorstellen, wird – wenn vielleicht auch nur selten – von Ihnen bewohnt bzw. Sie möchten sich künftig darin aufhalten. Deshalb unterliegt er auf jeden Fall der Wärmeschutzverordnung und muss ausreichend isoliert werden. Auch das Finanzamt wird aus steuerlichen Gründen daran Interesse haben und für die Dachverglasung gibt es auch ganz bestimmte Verordnungen, die eingehalten werden müssen.

Wenn Sie den Fehler machen, dass Sie einfach das Gewächshaus aufstellen und abwarten was passiert, denn Sie können sich mit einer solchen Haltung sehr großen Schaden zufügen – nicht nur dass es sein kann, dass Sie den Bau wieder entfernen müssen, sondern es können auch empfindliche Geldbussen auf Sie zukommen. Wenn Sie einen Wintergarten anbauen möchten, weil Sie lange daran Freude haben wollen und im Winter vielleicht Ihren Kaffee, Tee oder auch Ihr Pils umgeben von Zitruspflanzen und Palmen genießen möchten, dann tun Sie sich von Anfang an selbst etwas Gutes, wenn Sie alle Vorschriften und Verordnungen einhalten.

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