Unfallversicherung

Der Gesetzgeber verpflichtet den Bauherren zum Abschluss einer Unfallversicherung, auch wenn alle am Bau beteiligten Personen über eine private Unfallversicherung verfügen und sogar ggf. für ihre Beschäftigung nicht bezahlt werden. Die kann man bei der Bau-und Berufsgenossenschaft des jeweiligen Bundeslandes abschließen. Dort müssen innerhalb von vier Wochen die Namen, die ausgeführten Tätigkeiten und der Lohn der versicherten Personen gemeldet werden. Die Leistungen der Versicherung sind unbegrenzt, die Beitragshöhe richtet sich nach den gezahlten Löhnen und der Art der Arbeit, die verrichtet wird. Bauhelfer sind selbst automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert, allerdings mit Ausnahme vom Bauherren selbst und dem Ehepartner.

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