Energiesparhaus

Besonders sparsam im Energieverbrauch ist das 3-L-Haus. Die Bezeichnung steht für den Heizenergiebedarf eines Wohngebäudes. Beim 3-L-Haus liegt der Heizenergieverbrauch bei maximal 30 kWh pro beheizter Wohnfläche und Jahr. Das bedeutet für den Gasverbrauch 3 m/m²a und für den Heizölverbrauch 3 l/m²a. Als Grundlage gelten die Berechnungsvorschriften der EnEV 2004. In dieser findet sich die Definition der Anforderungen der Luftdichtigkeit. Eine Prüfung erfolgt durch den Blower-Door Test. Sofern ein Energiestandard garantiert ist sollte dieser auch im Vertrag mit festgehalten sein.

Ein weiterer Meilenstein der Energiesparhäuser sind das KFW 40- und KFW 60-Haus. Diese werden durch die KfW Förderbank finanziert wodurch sie auch ihren Namen. Förderungen können somit bei dieser Bank beantragt werden. Für die Förderung eines KfW-Hauses darf der Jahresprimärenergiebedarf nicht über 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche liegen. Der Transmissionswert welcher sich auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezieht muss den angegebenen Höchstwert der in der EnEv angegeben ist um 30% unterschreiten.
Beides muss durch einen Sachverständigen nachgewiesen sein.

Beim KFW 40 -Haus darf der Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche betragen. Der Transmissionswärmeverlust muss mindestens 45 % unter den EnEV-Verordnungen liegen. Eine Prüfung erfolgt durch einen Sachverständigen. Dieser muss durch einen in den Bundesprogrammen zugelassenen Energieberater oder nach Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes berechtigten Person zugelassen sein.
Die KfW-Förderbank ist die Umweltbank Nummer 1. Sie stellt dem Hausbauer die notwendigen finanziellen Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, der Sanierung und der Modernisierung eines Hauses zur Verfügung.

Kleinen und mittleren Unternehmen, welche sich für den Umweltschutz einsetzen und helfen Energie zu sparen, fördert die KfW -Förderbank. Die Bank unterstützt auch kommunale Investitionen und auch wohnwirtschaftliche und gemeinnützige Projekte und Träger aus dem Infrastrukturbereich. Mit allen regionalen Landesförderinstituten arbeitet die Bank seit Jahren zusammen.

Das Energiesparhaus ist eigentlich nur der Überbegriff über ein Häuserkonzept und kein Baukonzept. Als Energiesparhäuser werden Häuser bezeichnet, die im Vergleich zum Durchschnittsgebäude ein Vielfaches weniger an Energieaufwand für Heizung und Warmwasser haben. Seit 2002 wird dies als Standard für neuzubauende Häuser angewendet, was von der EnEV festgelegt wurde. Festgelegt wurde jedoch nicht, wie hoch die Energieeinsparungen sein müssen. Empfehlenswert ist es jedoch, über die heutigen gesetzlich geforderten Mindestwerte hinauszugehen um energieeffizient, umweltbewusst und behaglich zukünftig wohnen zu können.

Es gibt mehrere Energiesparhäuser. Da hätten wir das 3-liter Haus, das Passivhaus und das Nullenergiehaus. Der einzige Unterschied hierbei liegt bei den klaren Grundlagen die dadurch definiert werden. Genaue Messwerte für den Energieverbrauch von Heizwärme und Warmwasser und genaue technische Anforderungen für Dämmung und Fenster, Lüftung und Kühlung müssen erfüllt sein, um an das eigene Haus eines der Labels anbringen zu dürfen.

Nehmen wir das Niedrigenergiehaus. Der Heizwärmebedarf bei dieser Kategorie Haus darf maximal 70 Kilowattstunden betragen. Oder umgerechnet wären das maximal 7 Liter Heizöl bzw. 7 Kubikmeter Erdgas pro Quadratmeter und Jahr an Primärenergieaufwand. Das 3-liter Haus ist analog zu dem Niedrigenergiehaus gehalten, wobei hier der Energieeinsatz bei maximal 3 Litern Heizöl bzw. 3 Kubikmeter Erdgas liegen darf.

Generell gibt es zu den Niedrighäusern zu sagen, dass die Lage des Hauses ein entsprechendes Kriterium ist. Weiter geht es mit der Form der Gebäudehülle und die Ausrichtung der Hauptfensterflächen muss nach Süden sein. Fenster müssen aus Zwei- oder Dreischeiben Wärmeschutzglas bestehen. Das Haus muss eine hohe Luftdichtheit aufweisen und über stromsparende Haustechnik und Haushaltsgeräte verfügen.

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