Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte jeder Bauherr abschließen, bevor es überhaupt losgeht. Ihre Gültigkeit erstreckt sich über die gesamte Baudauer, endet jedoch spätestens zwei Jahre nach Vertragsabschluss. Die Kosten liegen im Allgemeinen bei einem Promille der Baukosten. Dadurch werden Schäden in unbegrenzter Höhe abgedeckt, die Dritten widerfahren, etwa wenn ein fremdes Auto beim Abladen durch einen Lastwagen beschädigt wird und dergleichen mehr. Die Versicherungsgesellschaft trägt die Kosten gerichtlicher Auseinandersetzungen und wehrt auch unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherren ab. Wie bei allen Versicherungen sollte die Deckungssumme möglichst hoch ausfallen. Deckungssummen von unter einer Millionen Euro pauschal für Personenschäden oder 1,5 Mio. für Personen und 0,5 Millionen für Sachschäden machen wenig Sinn. Schaden an angemieteten Sachen wie Maschinen oder Unfälle, die Nachbarn oder Freunde bei der Hilfe am Bau erleiden, sind nicht versichert! Diese sind nur durch eine Privathaftplichtversichung gedeckt, auch hier ist eine Deckungssumme zwischen 1,5 bis 2,5 Mio. Euro empfehlenswert.

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