Ruhestörung
Grundsätzlich regelt die Hausordnung, die jeder Mieter beim Einzug in ein Mehrparteienhaus durch Unterschrift des Mietvertrages anerkennt, sofern sie ihm ausgehändigt worden ist, die Formalitäten des „Miteinanderwohnens“. Kommt es dennoch zu Störungen durch andere Mieter, kann man als Mieter verlangen, dass der Vermieter einschreitet und die Einhaltung der Hausordnung erzwingt. Der Vermieter ist als Hausherr […]